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dannewerk

 
 
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Atemschutz

Der Amtsatemschutzbeauftragte überwacht zusammen mit den Gemeindeatemschutzbeauftragten die Atemschutzgeräteträger des Amtes.
 
Dies sind insbesondere
  • die Einhaltung der Atemschutztauglichkeit (G26.3) Untersuchung
  • die Durchgänge der Atemschutzübungsstrecke zu begleiten
  • die Einberufung einer jährlichen Zusammenkunft der Atemschutzbeauftragten der 8 amtsangehörigen Gemeinden
 
Termine Atemschutzstrecke

 

Die Termine werden durch die einzelnen Wehren im Verwaltungsprogramm Fox112 gebucht.